Projekt Beschreibung
Zweitwohnungssteuer im Kreis Warendorf
Die Zweitwohnungssteuer ist eine reine Kommunalsteuer. Im Kreis Warendorf wird sie nur in Warendorf erhoben. Besteuert wird das Innehaben einer Zweitwohnung, also einer zusätzlichen Wohnung zum Hauptwohnsitz.
Besteuerungsgrundlage
Die Zweitwohnungssteuer beträgt in Warendorf 10% der Jahreskaltmiete. Als Wohnung gilt jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird. Zur Feststellung, ob eine Zweitwohnungssteuer fällig ist, erhalten Sie bei der Anmeldung des Zweitwohnsitzes einen Feststellungsfragebogen, den Sie innerhalb der angegebenen Frist zurücksenden müssen.
Häufige Fragen
Hier finden Sie alle Informationen darüber, wer von einer Zweitwohnungssteuer befreit werden kann.